Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Besuche ab sofort wieder gestattet sind. Es besteht keine Testpflicht. Das Tragen einer FFP2 Maske ist für Besucher:innen, ebenso wie für ambulante Patientinnen und Patienten bis zum 07.04.2023 jedoch verpflichtend.
Wir sind uns der Tatsache, dass ein Krankenhausaufenthalt immer mit Sorgen und Verunsicherung verknüpft ist, absolut bewusst. Vor dem Hintergrund des neuartigen Coronavirus gilt dies sicherlich einmal mehr. Dafür haben wir natürlich Verständnis, jedoch dürfen wir Ihnen versichern, dass wir alles dafür tun, damit ein Aufenthalt in unserem Hause mit keinerlei zusätzlichem Infektionsrisiko verbunden ist.
Im Rahmen der weiteren Zulässigkeit elektiver Eingriffe gelten selbstverständlich für den gesamten Aufnahme- und Behandlungsprozess strengste Sicherheitsrichtlinien, die wir im Krankenhaus Tabea wie folgt umsetzen:
Erhöhte Aufmerksamkeit und hygienische Maßnahmen
Grundsätzlich gilt: Unser Haus richtet sich selbstverständlich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für vorbeugende Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter aller Bereiche sind entsprechend instruiert und aufmerksam. Hygienische Vorkehrungen wie das Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern, haben wir im gesamten Haus weiter aufgestockt. Ebenfalls haben wir uns entschieden, aufs Händeschütteln zu verzichten - wir schenken Ihnen stattdessen gerne ein Lächeln.
Patienten mit Symptomen
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Patienten, die Symptome aufweisen (Fieber, Husten, Schnupfen, Niesen, Halsschmerzen, Heiserkeit) oder an anderen ansteckenden Krankheiten leiden, nicht operieren.
*Stand 01.03.2023