Das Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung, die außer zu der vermehrten Anlagerung von Unterhautfettgewebe in typischen Lokalisationen, meist der unteren Extremitäten, auch zu einem zunehmenden Lymphstau (Gewebewasser-Stau) und damit zu einer erhöhten Druckschmerzhaftigkeit, vermehrtem Schweregefühl und einer Neigung zu Blutergüssen führt.
Neben der begleitenden kosmetischen Beeinträchtigung ist vor allem das Beschwerdebild Grund einen Arzt zu konsultieren. Die Behandlung umfasst neben Allgemeinmaßnahmen wie Gewichtsregulation und sportlicher Betätigung auch die komplexe entstauende Therapie, in der Regel mittels Lymphdrainagen und spezieller (Flachstrick) Kompressionsstrümpfe. Diese Therapie sollte im ersten Schritt zunächst für ein halbes Jahr durchgeführt werden.
Bei ausbleibender Besserung hat sich die therapeutische Liposuktion (Fettabsaugung) zur Verbesserung der Beschwerdesymptomatik durchgesetzt (therapeutisches Liposculpturing). In diesem meist mehrschrittigen, kurzstationären Verfahren wird in örtlicher Betäubung (Tumeszenzlokalanästhesie) mit größeren Mengen hochverdünnter (bis 9 Liter pro Sitzung) Betäubungslösung symmetrisch in kosmetischen Einheiten (z. B. Oberschenkelinnenseiten, -vorderseiten und -außenseiten) das überschüssige Fett operativ mittels Absaugkanülen entfernt. Hierdurch wird neben der deutlichen Verringerung der Fettgewebeansammlungen eine Entlastung des gestauten Gewebes und bei der bei uns eingesetzten Lymphbahn-schonenden Vibrationsliposuktion ein besserer Lymphabfluss erzielt. Dieser führt in der Regel zu einer Reduktion des Beschwerdebildes und zusätzlich einer deutlichen Verbesserung der kosmetischen Situation.Das abgesaugte Fettgewebe bildet sich nicht neu, da sich Fettzellen nicht mehr teilen. Somit wird eine dauerhafte Besserung erreicht.
Kostenübernahme
Leider ist die Behandlung von Stadium I und II der Erkrankung nicht zu Lasten der gesetzlichen und privaten Versicherungen erhältlich (Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses, 2019). Im Stadium III ist unter bestimmten Voraussetzungen gem. GBA-Beschluss eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem individuellen Beratungsgespräch inklusive körperlicher Untersuchung.